Ihre Scheidungsanwältin in Hannover
Fachanwältin für Familienrecht

 Herzlich Willkommen!

Sollten Sie sich von Ihrem Ehepartner getrennt haben und jetzt nicht wissen, wie es weitergeht, kann ich Ihnen sicher helfen.

Ich berate meine Mandanten bereits seit vielen Jahren ausschließlich im Bereich des Familienrechts und nehme mir gerne Zeit für Ihre Fragen. 

Sie sind herzlich eingeladen, mich in meiner Kanzlei in der Hohenzollernstraße in Hannover zu besuchen.
Rufen Sie einfach kurz durch und wir finden sicher einen schnellen Termin, an dem wir uns zusammensetzen können. Natürlich führe ich auch telefonische Beratungen oder Beratungen per E-Mail durch. 

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Christina Hoberg
Fachanwältin für Familienrecht
- langjährige Erfahrung im Familienrecht
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- Kostentransparenz
 
Über mich

Corona-Pandemie

Viele Rechtsanwaltskanzleien haben den Publikumsverkehr in Corona-Zeiten stark eingeschränkt.
Auch ich reduziere die persönlichen Besprechungen in der Kanzlei derzeit auf das Notwendigste. Ich bin dennoch für Sie da! Per Telefon, per e-mail oder Videokonferenz. Die meisten Dinge können auch auf diesem Wege besprochen werden.
Auch wenn es eine reine Online-Scheidung nicht gibt, können die meisten Dinge online bzw. per Telefon geklärt werden.
Für einen Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht benötige ich nur Ihren Auftrag sowie einige Angaben und Dokumente von Ihnen.


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Aktuelles...


Corona- Impfung bei Kindern

Die Zulassung des Impfstoffs Biontech/Pfizer für Kinder ab 12 Jahren steht vor der Tür. Gesundheitsminister Spahn will den Über-12-Jährigen schon im Sommer ein Impfangebot machen. Doch was ist, wenn sich die gemeinsam sorgeberechtigten Eltern uneinig über die Durchführung der Impfung sind?


Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte im März über den Fall eines Kleinkindes zu entscheiden, dass die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Standardimpfungen erhalten sollte. Der Vater war dagegen, die Mutter dafür.  Die Mutter beantragte beim Gericht, ihr die Entscheidungsbefugnis über die Standardimpfungen zu übertragen.

Das Amtsgericht gab der Mutter recht. Hiergegen legte der Vater Beschwerde ein. Der Fall landete vor dem Oberlandesgericht Frankfurt.

Mit Beschluss vom 8.3.2021 entschied das OLG, dass die Entscheidung über die Durchführung von Schutzimpfungen für ein gemeinsames Kind bei Uneinigkeit auf den Elternteil übertragen werden kann, der seine Haltung an den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) orientiert. Das Gericht geht dabei davon aus, dass die STIKO-Empfehlungen dem Kindeswohl am ehesten entsprechen. Zwar könne auch bei Standardimpfungen ein - wenn auch geringes - gesundheitliches Restrisiko für unerwünschte gesundheitliche Reaktionen nicht ausgeschlossen werden. Die Vorbehalte des Kindesvaters seien deshalb nicht völlig abwegig. Nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft entspreche die Entscheidung der Kindesmutter zugunsten der Standardimpfungen auch unter Abwägung dieser Risiken angesichts deren äußerst seltenen Verwirklichung dem Kindeswohl aber besser als die Verweigerungshaltung des Vaters.


OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 8.3.2021, 6 UF 3/21


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