Scheidung

"Eine Heirat geht ja furchtbar schnell, aber die Scheidung ist immer so zeitraubend."   Brigitte Bardot
 
Ist der Entschluss, sich zu trennen einmal gefasst, möchten die meisten Eheleute sich so schnell wie möglich scheiden lassen. Dieser Wunsch ist verständlich, kann aber nur sehr selten erfüllt werden.

 

Wann kann die Ehe geschieden werden?
Eine Ehe kann erst geschieden werden, wenn sie gescheitert ist und nicht mehr erwartet werden kann, dass die eheliche Lebensgemeinschaft fortgeführt wird.
 
Das Scheitern der Ehe wird vermutet, wenn
 
a)  Beide Eheleute mit der Ehescheidung einverstanden sind und sie seit einem Jahr getrennt leben oder
b)  Die Eheleute seit 3 Jahren getrennt leben. Dann kommt es nicht mehr darauf an, ob beide Eheleute mit der Scheidung einverstanden sind.
 
Voraussetzung für eine Ehescheidung ist grundsätzlich also, dass die Eheleute mindestens ein Jahr lang getrennt leben. In besonderen Härtefallen kann eine Ehe auch vor Ablauf des Trennungsjahres geschieden werden.
 
Im Jahr 2017 wurden in Deutschland 153.500 Ehen geschieden. Die meisten dieser Ehen wurden nach einer Trennungszeit von einem Jahr geschieden. 

 

Ein Anwalt ist Pflicht

Der Scheidungsantrag muss von einem Anwalt beim zuständigen Familiengericht gestellt werden. Mindestens ein Ehepartner muss also einen Anwalt damit beauftragen, den Scheidungsantrag fertig zu stellen und beim Gericht einzureichen. Der andere Ehegatte kann ebenfalls einen Anwalt beauftragen, muss dies aber nicht, solange er selbst keine Anträge stellen will.

Das Familiengericht leitet daraufhin das Scheidungsverfahren ein. Sofern die die Ehe mehr als 3 Jahre bestand, wird automatisch auch der Versorgungsausgleich durchgeführt.

Sobald alles geklärt ist, lädt das Familiengericht die Beteiligten zum Scheidungstermin. Dort werden die Eheleute angehört und der Anwalt stellt den Scheidungsantrag.

Die Ehe wird dann geschieden und ggf. der Versorgungsausgleich durchgeführt

 


Online-Scheidung

 Eine reine „Online-Scheidung“, mit der vielfach im Internet geworben wird, gibt es nicht. Es besteht die Möglichkeit, den Anwalt online damit  zu beauftragen, den Scheidungsantrag einzureichen. Der Anwalt reicht dann den Scheidungsantrag beim Gericht ein. Dies kann ebenfalls online geschehen.

Die mündliche Scheidungsverhandlung vor dem Familiengericht ist in der Regel allerdings Pflicht.


Im Zuge der Corona-Pandemie machen einige Gerichte mittlerweile hiervon eine Ausnahme und hören per Videokonferenz an. Hier muss die weitere Entwicklung beobachtet werden.


Sie können mich gern per Telefon oder e-mail kontaktieren. Senden Sie mir eine kurze Anfrage und ich melde mich bei Ihnen.

Eine Besprechung hier in meiner Kanzlei ist nicht zwingend notwendig. Sobald ich alle Angaben habe, kann ich für Sie den Scheidungsantrag online per beA beim zuständigen Familiengericht einreichen. Spätestens im Scheidungstermin würden wir uns dann aber persönlich kennenlernen.


Ich vertrete bundesweit und freue mich auf Ihre Anfrage.

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