Versorgungsausgleich

Versorgungsausgleich


Der Versorgungsausgleich ist der Ausgleich der in der Ehezeit erworbenen Altersvorsorgeanwartschaften der Eheleute.

Dabei werden sämtliche während der Ehezeit erworbenen Altersvorsorgeanwartschaften betrachtet, deren Ehezeitanteil ermittelt und dann einzeln ausgeglichen.

Der Versorgungsausgleich findet bei Ehen, die länger als 3 JAhre dauerten, automatisch statt. 


Ausgleichspflichtige Anrechte sind:

- gesetzliche Rentenversicherung

- Beamtenversorgung

- berufsständische Versorgungen

- betriebliche Altersversorgungen

- private Alters- und Invaliditätsversorgungen


Das Gericht ermittelt im Verfahren von Amts wegen die Höhe der einzelnen Versorgungsanwartschaften und teilt diese in der Regel unter den Eheleuten auf.


Dabei ist darauf zu achten, dass

-alle Versorgungsanrechte erfasst werden

- die Auskünfte der Versorgungsträger ordnungsgemäß sind

- die Entscheidungsbeschlüsse richtig gefasst sind


In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, nicht alle betroffenen Versorgungsanrechte zu teilen.


Ich berate Sie in allen Fragen rund um den Versorgungsausgleich und stehe mit Rat und Tat zur Verfügung.


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