Unterhalt ist das, was eine Person leistet, um für den Lebensbedarf einer anderen Person aufzukommen. Unterhalt kann zum Beispiel durch Geld, durch Sachen, aber auch durch Erziehung, Betreuung, Pflege und persönliche Zuwendung geleistet werden.
Unterhalt kann aus verschiedensten Gründen verlangt werden oder zu zahlen sein.
Dabei ist im Wesentlichen zwischen Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt und Elternunterhalt zu unterscheiden.
Ehegattenunterhalt
Ehegattenunterhalt kann in Form von Trennungsunterhalt für die Zeit der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung und in Form von nachehelichem Unterhalt für die Zeit nach der rechtskräftigen Scheidung geltend gemacht werden.
Kindesunterhalt
Kindesunterhalt ist der Unterhalt, der von minderjährigen oder volljährigen Kindern gegen den nicht betreuenden Elternteil geltend gemacht wird.
Elternunterhalt
Elternunterhalt ist der Unterhalt, den bedürftige Eltern – zumeist über das Sozialamt – gegen ihre Kinder geltend machen.
Das Thema Unterhalt ist häufig konfliktreich und emotionsgeladen. Bevor der Unterhalt gerichtlich geklärt wird, sollte immer zuerst das persönliche Gespräch geführt werden.
Die Zahlung eines angemessenen Unterhaltes kann jedoch von existenzieller Bedeutung sein. Eine streitige Auseinandersetzung kann daher leider nicht immer vermieden werden.
Ich unterstütze Sie bei der Ermittlung des Unterhaltsanspruches, bei Ihren Gesprächen mit dem Ex-Partner und vertrete Sie notfalls im Unterhaltsverfahren vor Gericht.
Einfach zum Hörer greifen oder mir eine kurze e-mail mit Ihrem Anliegen senden.