Sorgerecht

"Die Eltern haben die elterliche Sorge in eigener Verantwortung und in gegenseitigem Einvernehmen zum Wohl des Kindes auszuüben. Bei Meinungsverschiedenheiten müssen sie versuchen, sich zu einigen." § 1627 des Bürgerlichen Gesetzbuches

So schön einfach steht es in unserem Bürgerlichen Gesetzbuch. Leider ist die Umsetzung gerade nach einer konfliktbeladenen Trennung, sich einvernehmlich um die gemeinsamen Kinder zu kümmern, nicht immer ganz einfach.

Das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder steht den Eltern grundsätzlich gemeinsam zu. Waren die Eltern bei der Geburt verheiratet, ist das automatisch so, waren sie es nicht, können sie das gemeinsame Sorgerecht durch die Abgabe einer Sorgeerklärung erlangen.

Auch nach der Trennung bleibt das gemeinsame Sorgerecht bestehen. Die Eltern müssen dann regeln, von welchem Elternteil das Kind zukünftig betreut werden soll. Es kann seinen Lebensmittelpunkt bei einem Elternteil haben. Möglich sind aber auch Betreuungsformen wie das Wechselmodell und das Nestmodell.

Laut statistischem Bundesamt hatten im Jahr 2017 die Hälfte der geschiedenen Ehepaare  minderjährige Kinder. Insgesamt waren knapp 124 000 Minderjährige von der Scheidung ihrer Eltern betroffen. Leider war nicht immer eine einvernehmliche Regelung der Eltern über den Lebensmittelpunkt der Kinder möglich und die Familiengerichte mussten eine Entscheidung über die Aufteilung der Betreuung treffen.



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