Ehevertrag

 "Ein Vertrag ist zum Vertragen da!"

Ein Ehevertrag klingt erst einmal unromantisch. In bestimmten Fällen kann er aber durchaus Sinn machen. Immer dann, wenn die gesetzlichen Regelungen voraussichtlich zu ungewünschten Ergebnissen führen, sollte über einen Ehevertrag nachgedacht werden.
Ein Ehevertrag regelt in der Regel drei  Bereiche, die nach der Trennung Probleme bereiten können.
Das ist zum einen die Vermögensauseinandersetzung, zum anderen der Unterhalt und der Versorgungsausgleich.

Wird keine Regelung getroffen, gelten die gesetzlichen Regelungen.

Vermögensausgleich
Wir also keine Regelung zum Güterstand getroffen, leben die Eheleute im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft.


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