Kosten

Kostenlose Anfrage

Bitte scheuen Sie sich nicht, mich anzurufen. Ich schicke nicht sofort eine Rechnung. Eine erste telefonische Anfrage ist natürlich kostenlos. In einem kurzen Gespräch können  Sie mir Ihr Anliegen schildern und wir besprechen dann, ob zumindest eine Erstberatung Sinn macht. Wir besprechen auch die dann weiter entstehenden Kosten.

Bitte haben Sie Verständnis, dass im Rahmen dieses Gesprächs noch keine umfassende Rechtsberatung erfolgen kann.



Erstberatung für 99 €

Die Erstberatung kostet bei mir grundsätzlich 99 €.  Wenn es im Einzelfall wegen des großen Beratungsbedarfes mehr sein sollte, bespreche ich das.

Sollte ich danach weiter tätig werden müssen, rechne ich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab.

Ist eine faire Vergütung nach dem RVG nicht gewährleistet, einige ich mich mit den Mandanten auf eine Vergütungsvereinbarung statt der Abrechnung nach dem RVG. Die dann zu zahlenden Gebühren können dann unter bzw. über den gesetzlichen Gebühren liegen.

In gerichtlichen Verfahren können die gesetzlichen Gebühren jedoch nicht durch Vereinbarungen unterschritten werden.


Scheidung

Die Kosten für das Scheidungsverfahren sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz festgelegt. Sie sind abhängig von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Eheleute sowie von der Anzahl, der im Versorgungsausgleich auszugleichenden Versorgungsanrechte.


Ein Beispiel:

Die Ehefrau verdient 2.100 € netto, der Ehemann verdient 2.000 € netto. Es gibt kein anzurechnendes Vermögen. Im Versorgungsausgleich sind zwei Anrechte auszugleichen.

Die Rechtsanwaltskosten (für einen Anwalt) belaufen sich in diesem Fall auf 2.159,85 €.

Hinzu kommen noch die Gerichtskosten in Höhe von 972,00 €.


Eine günstigere, sogenannte "Online-Scheidung" gibt es nicht. 


Sollten Sie Fragen zu den Kosten haben, nehmen Sie gern Kontakt zu mir auf.

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